Verbot der Nutzung von Schwimmbädern in Ferienwohnungen: Was das Gesetz sagt
Aktueller Kontext an der Costa Brava und in Barcelona
In den Eigentümergemeinschaften an der Costa Brava und in Barcelona kann die Anwesenheit von Mietern in Ferienwohnungen erhebliche Spannungen erzeugen. Diese Konflikte konzentrieren sich oft auf die Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche wie Schwimmbäder und Fitnessstudios. Es ist entscheidend für die Gemeinschaften und Eigentümer, die gesetzlichen Vorschriften zu verstehen, die diese Situationen regeln, um ein harmonisches Zusammenleben zu gewährleisten.
Aktuelle Gesetzgebung
Das Wohnungseigentumsgesetz (LPH), geändert durch das Gesetz 10/2022, legt fest, dass Eigentümergemeinschaften abschreckende Maßnahmen gegen säumige Eigentümer ergreifen können. Diese Maßnahmen können die vorübergehende Entziehung der Nutzung von Freizeiteinrichtungen umfassen, sofern diese die Bewohnbarkeit der Immobilie nicht beeinträchtigen. Diese Regelung wird angewendet, um die Einhaltung der wirtschaftlichen Verpflichtungen der Eigentümer zu fördern.
Mieter von Ferienwohnungen
Bezüglich der Mieter von Ferienwohnungen ist das Gesetz klar: Sie dürfen nicht allein wegen ihres Status als Touristen von der Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche ausgeschlossen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen. Wenn die Eigentümergemeinschaft die touristische Aktivität ausdrücklich verboten hat und dieses Verbot formell in der Gemeinschaftsordnung festgehalten ist, oder wenn ein Gerichtsurteil die Einstellung störender Aktivitäten anordnet, kann ihre Nutzung eingeschränkt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Rechte der Mieter mit denen der ständigen Bewohner in Einklang zu bringen und sicherzustellen, dass keine Belästigungen oder unangenehmen Situationen für die Nachbarn entstehen.
Verbot von Ferienwohnungen
Die Eigentümergemeinschaften haben die Befugnis, die touristische Vermietung durch einen Beschluss mit der Zustimmung von drei Fünfteln der Gesamtzahl der Eigentümer und Beteiligungsquoten zu begrenzen oder zu verbieten. Dieser Beschluss muss im Grundbuch eingetragen werden, um rechtlich bindend zu sein. Zusätzlich kann die Gemeinschaft beschließen, die gemeinsamen Kosten für diejenigen Eigentümer um bis zu 20 % zu erhöhen, die ihre Wohnungen für die touristische Vermietung nutzen. Diese Maßnahme soll den erhöhten Gebrauch und Verschleiß der gemeinschaftlichen Bereiche durch die Touristenmieter ausgleichen.
Nutzung der Gemeinschaftsbereiche verboten? Abschließende Überlegung
Das Verständnis und die korrekte Anwendung dieser Vorschriften sind entscheidend für die Aufrechterhaltung von Frieden und Harmonie in den Eigentümergemeinschaften an der Costa Brava und in Barcelona. Dies gewährleistet ein friedliches Zusammenleben zwischen den ständigen Bewohnern und den Touristenmietern und schützt die Rechte und Pflichten aller beteiligten Parteien.
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